Honorarinformation und Abrechnungsmodalitäten
In meiner Privatpraxis behandle ich Selbstzahler, Privatversicherte und Beihilfeberechtigte. Grundsätzlich orientieren sich die Honorare für die Psychotherapie bei Selbstzahlern und Privatversicherten und Beihilfeberechtigten an der „GOP“ bzw. der „GOÄ“ (Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten bzw. Gebührenordnung für Ärzte). Der Endbetrag variiert durch Steigerungsfaktoren (1,0 bis 3,5-fach), die auf Basis von Zeitaufwand, Schwierigkeit oder Umständen der Behandlung angepasst werden. In der Regel wird aber den 2,3 GOP-Steigerungsfaktor verwendet.
Beispiel: Die Leistungen gemäß GOP-Nr. 870 (psychotherapeutische Sitzung, 50 Minuten) werden mit dem 2,3-fachen Gebührensatz (100,55€) abgerechnet.
Bitte beachten Sie, dass je nach Ihrem Versicherungsschutz ein Kostenanteil für Sie entstehen kann. Bitte klären Sie die Konditionen für eine ambulante Psychotherapie mit Ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfe ab. Bei finanziellen Schwierigkeiten zögern Sie nicht, mich darauf anzusprechen.
Da in psychotherapeutischen Praxen aufgrund der Zeitgebundenheit der Sitzungen nach einem Bestellsystem gearbeitet wird und zu jedem Termin nur eine Person einbestellt ist, wird den Patient*innen bei nicht rechtzeitiger Absage ein Ausfallhonorar von 80€ privat in Rechnung gestellt. Die Kosten übernimmt in diesem Fall nicht die Krankenversicherung. Das Honorar wird unabhängig vom jeweiligen Absagegrund (Krankheit, Verkehrsprobleme, Vergessen, o.ä.) erhoben. Falls der Termin anderweitig vergeben werden kann, entfällt das Ausfallhonorar.

Wer übernimmt die Kosten?
Eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis kann von privaten Krankenversicherungen übernommen werden. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, dann müssen Sie einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse stellen.
Wenn Sie über die Beihilfe für Beamte und auch privat versichert sind, wird Ihnen der Großteil der Kosten für eine Behandlung in der Regel erstattet.
Informieren Sie sich am Besten schon vorab bei Ihrer Krankenversicherung, in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden.
Selbstverständlich können Sie selbst auch die Kosten übernehmen.
